Erstgespräch á 50 Minuten: € 105
Die Bezahlung erfolgt monatlich und mittels Überweisung. Eine Honorarnote wird Ihnen mitgegeben.
Ein Kostenzuschuss durch die jeweiligen Krankenkassen ist möglich.
Vereinbarte Termine können bis zu 24 Stunden vor dem Termin telefonisch, per SMS oder per E-Mail kostenfrei abgesagt werden.
Zu spät oder nicht abgesagte Termine werden verrechnet.
Achtung: Eine Absage ist nur nach erfolgter Absagebestätigung gültig.
Bei Zuspätkommen ist keine Verlängerung der Sitzung möglich.
Psychotherapie ist ein regelmäßiger und kontinuierlicher Prozess, daher finden die Einheiten im Idealfall wöchentlich statt. Individuelle Vereinbarungen sind möglich.
Die Dauer der Behandlung variiert je nach Anliegen. Details können in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.
Alle Psychotherapieinhalte unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. (§45 Psychotherapiegesetz 2024)
Die Bestätigung erhalten Sie bei Ihrem oder Ihrer Allgemeinmediziner:in sowie bei jedem Facharzt / jeder Fachärztin für Psychiatrie.
(Stand: 2024)
ÖGK € 33,70
SVS € 45
BVAEB € 46,60
Erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung. Häufig ist es möglich, dass private Krankenversicherungen, nach Erstattung der österreichischen Krankenkassen, noch weitere Teilkosten Ihrer Psychotherapie übernehmen.
Vor beziehungsweise spätestens nach dem Erstgespräch holen Sie sich Ihre Bestätigung der ärztlichen Untersuchung.
Die Honorarnoten über die ersten 10 Psychotherapieeinheiten können Sie gemeinsam mit der Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Es ist keine Bewilligung erforderlich.
Ab der 11. Psychotherapieeinheit ist eine Bewilligung Ihrer Krankenkasse notwendig. Ein Antrag auf Bewilligung muss spätestens 10-14 Tage vor der 11. Behandlungseinheit eingereicht werden. Der Antrag ist durch Ihre Psychotherapeutin / Ihren Psychotherapeuten auszufüllen. Bedenken Sie, dass das Ausfüllen des Antrags Zeit in Anspruch nimmt. Besprechen Sie daher Ihr Anliegen auf Kostenzuschuss rechtzeitig.
Liegt Ihre Bewilligung vor, können die weiteren Honorarnoten gemäß der Anzahl der bewilligten Psychotherapieeinheiten bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Vor Ablauf der bewilligten Einheiten ist (bei Bedarf weiterer Psychotherapie) ein erneuter Antrag auf Kostenzuschuss bei der Krankenkasse zu stellen. Besprechen Sie dies rechtzeitig mit Ihrer Psychotherapeutin / Ihrem Psychotherapeuten.