Rahmenbedingungen

Psychotherapie für Erwachsene ab 18 Jahren.

Kosten


Erstgespräch á 50 Minuten: € 105

 

Die Bezahlung erfolgt monatlich und mittels Überweisung. Eine Honorarnote wird Ihnen mitgegeben.

 

Ein Kostenzuschuss durch die jeweiligen Krankenkassen ist möglich.

Absageregelung


Vereinbarte Termine können bis zu 24 Stunden vor dem Termin telefonisch, per SMS oder per E-Mail kostenfrei abgesagt werden.

 

Zu spät oder nicht abgesagte Termine werden verrechnet.

Achtung: Eine Absage ist nur nach erfolgter Absagebestätigung gültig.

 

Bei Zuspätkommen ist keine Verlängerung der Sitzung möglich.


Frequenz & Dauer


Psychotherapie ist ein regelmäßiger und kontinuierlicher Prozess, daher finden die Einheiten im Idealfall wöchentlich statt. Individuelle  Vereinbarungen sind möglich.

 

Die Dauer der Behandlung variiert je nach Anliegen. Details können in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.

Verschwiegenheit


Alle Psychotherapieinhalte unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. (§45 Psychotherapiegesetz 2024)

Datenschutz


Die seit 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)  legt fest, wie personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet, weiteregegeben und gelöscht werden müssen. Alle notwendigen Informationen finden Sie auf dem Informationsblatt.

 

Download
Informationsblatt zur Datenverarbeitung
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Kostenzuschuss durch die Sozialversicherungsträger


  • Liegt eine krankheitswertige Störung vor, können Patient:innen einen Kostenzuschuss bei ihrer jeweiligen Krankenkasse beantragen. Je nach Sozialversicherungsträger variieren die Zuschüsse in ihrer Höhe.
  • Die ersten 10 Einheiten einer Psychotherapie sind im Regelfall bewilligungsfrei.
  • Unbedingt erforderlich ist eine Bestätigung über eine erfolgte ärztliche Untersuchung VOR der Inanspruchnahme des zweiten psychotherapeutischen Behandlungstermins. Die Bestätigung kann sowohl von Allgemeinmediziner:innen als auch von Fachärzten/Fachärztinnen für Psychiatrie ausgestellt werden.
  • Sind mehr als 10 Psychotherapieeinheiten erforderlich, so ist für die weitere Bezuschussung eine Bewilligung durch ihren Sozialversicherungsträger notwendig.
  • Der Antrag zur Bewilligung ist vor der 11. Psychotherapieeinheit (in der Regel spätestens 10-14 Tage vorher) bei ihrer Krankenkasse einzureichen. Langt der Antrag zu spät ein oder wird nicht bewilligt, so erhalten Sie für die entsprechenden Psychotherapieeinheiten keinen Kostenzuschuss.

Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung

Die Bestätigung erhalten Sie bei Ihrem oder Ihrer Allgemeinmediziner:in sowie bei jedem Facharzt / jeder Fachärztin für Psychiatrie.


Höhe der Kostenzuschüsse


(Stand: 2024)

ÖGK           € 33,70
SVS             € 45
BVAEB      € 46,60

Private Krankenversicherungen


Erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung. Häufig ist es möglich, dass private Krankenversicherungen, nach Erstattung der österreichischen Krankenkassen, noch weitere Teilkosten Ihrer Psychotherapie übernehmen.

Ablauf


1. Ärztliche Bestätigung einholen

Vor beziehungsweise spätestens nach dem Erstgespräch holen Sie sich Ihre Bestätigung der ärztlichen Untersuchung.

 

2. Bewilligungsfreie Einheiten einreichen

Die Honorarnoten über die ersten 10 Psychotherapieeinheiten können Sie gemeinsam mit der Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Es ist keine Bewilligung erforderlich.

 

3. Antrag auf Kostenzuschuss stellen

Ab der 11. Psychotherapieeinheit ist eine Bewilligung Ihrer Krankenkasse notwendig. Ein Antrag auf Bewilligung muss spätestens 10-14 Tage vor der 11. Behandlungseinheit eingereicht werden. Der Antrag ist durch Ihre Psychotherapeutin / Ihren Psychotherapeuten auszufüllen. Bedenken Sie, dass das Ausfüllen des Antrags Zeit in Anspruch nimmt. Besprechen Sie daher Ihr Anliegen auf Kostenzuschuss rechtzeitig.

 

4. Laufende Bewilligung

Liegt Ihre Bewilligung vor, können die weiteren Honorarnoten gemäß der Anzahl der bewilligten Psychotherapieeinheiten bei der Krankenkasse eingereicht werden.

 

5. Folgeantrag auf Kostenzuschuss

Vor Ablauf der bewilligten Einheiten ist (bei Bedarf weiterer Psychotherapie) ein erneuter Antrag auf Kostenzuschuss bei der Krankenkasse zu stellen. Besprechen Sie dies rechtzeitig mit Ihrer Psychotherapeutin / Ihrem Psychotherapeuten.

Antragsformulare


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ÖGK Antrag auf Kostenzuschuss
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SVS Antrag auf Kostenzuschuss
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BVAEB Antrag auf Kostenzuschuss
Antrag_BVAEB.pdf
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